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Ebay-Verkäufe
Hallo
Wenn ich ALG2 beziehe und bei Ebay Sachen privat verkaufe um Kleidung für den Winter und andere, private Sachen zu kaufen, ist das von Nachteil für mich? Muss ich das dem Amt mitteilen bzw was sagen die wenn die dann die Kontoauszüge sehen?
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AW: Ebay-Verkäufe
Was verkaufst du denn?
Bzw die Frage sollte lauten: Lebst du davon oder schichtest du dein Vermögen um? Darauf kommt es nämlich an!
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AW: Ebay-Verkäufe
Nein, bei Vermögensumschichtung musst du hier nichts befürchten. Es ist ja nicht so, dass du hier irgendwelche Sachen kaufst, die du nicht brauchst und dann einen Handel damit treibst, sondern eher Dinge, die du brauchst.
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AW: Ebay-Verkäufe
ich würd da vorsichtig sein. mir hat nämlich mal ein sachbearbeiter auf fast die gleiche frage geantwortet, dass sie das rechtlich dann vom satz abziehen können. generell ist wohl aber meistens ein monatlicher betrag von 100 euro erlaubt, so als nebeneinkunft, würd mich aber nicht drauf verlassen bei arge etc. am ende sieht das da einer anders und du hast die probleme..
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AW: Ebay-Verkäufe
Verbindlich kann mir hier keiner etwas sagen, oder?
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AW: Ebay-Verkäufe
Deine Privaten Verkäufe bei Ebay ( Sachen die du schon benutzt hattest und nicht mehr brauchst ) werden NICHT angerechnet.
Nur Sachen wenn du es als Händler also 10 gleiche Bücher, 20 gleiche CD´s u.s.w Verkaufst das wird dann angerechnet.
Aber wie gesagt Normale gebrauchte Sachen aus deinem haushalt werden nicht als " Einkommen " angerechnet. Und das ist zu 10000 % sicher
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AW: Ebay-Verkäufe
Danke. Kurze Frage noch: Wieso ist ddas zu 1000% sicher??? Woher weißt du denn das?
Also nicht weil ich es dir nicht glaube sondern nur weil es mal interessant wäre zu wissen. Bist du auch bei Ebay?
Danke übrigens dass du den alten Thread wieder raufgeholt hast.
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AW: Ebay-Verkäufe
1. Weiß ich es weil ich selber bei Ebay und anderen Flohmarkt Foren bin.
2. Weiß ich es weil ich mich selber bei der ARGE mal schlau machte und ich selber auch ein harzt IV Gesetzbuch hier habe
3. Verkaufe ich selber in Flohmarktforen + Ebay mal Sachen. Und wie gesagt solange es Sachen in Normalen Haushaltsüblichen Mengen ist, ist es kein Gewerbe / Einkommen und ist somit deins.
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AW: Ebay-Verkäufe
Es handelt sich, rechtlich betrachtet, um eine Vermögensumschichtung. Daher erfogz keine Anrechnung. Um Probleme zu vermeiden, solltest Du aber beim nächsten Weiterbewilligungsantrag bei der Vorlage der Bankauszüge auch die entsprechenden Ebay-Kontenausdrucke zur Hand haben, um den Vorgang nachweisen zu können.
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