Gigajob-Forum Deutschland - das Forum für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Fragen und Antworten zu: Jobsuche, Bewerbung, Arbeitsklima, Weiterbildung, Ausbildung, ARGE/Jobcenter, Arbeitslosigkeit, Schule, Studium, Ausbildung, Existenzgründung, Selbständigkeit, Mitarbeiter und vieles mehr...
-
Fahrtkosten zum Prüfungsort
Guten Morgen,
ich nehme gerade an einer Maßnahme teil bei der man am Ende auch eine Prüfung ablegen muss. Die Maßnahme selbst ist hier in meiner Stadt und ich komme dort gut mit dem Rad hin. Die Prüfung ist dann aber in einer anderen Stadt und ich muss erstmal sehen, wie ich da am besten hin komme. Ein Auto habe ich nicht mehr. Werden die Fahrtkosten zu dem Prüfungsort übernommen oder muss ich dafür selbst aufkommen?
-
-
AW: Fahrtkosten zum Prüfungsort
Hallo Brink,
um deine Fahrkosten erstattet zu bekommen musst du bei der Arge einen Antrag stellen.
In der Regel übernimmt die ARGE alle Kosten, die im Zusammenhang einer Berwerbung / Arbeitsaufnahme stehen.
Aber trotzdem ist es immer besser vorher anzufragen!
Cosmica
Freundliche Grüße, Cosmica

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Alle Beiträge von Mitgliedern des Gigajob-Teams in diesem Forum sind rein privater Natur -- auch dieser hier!
Sie geben grundsätzlich nur die Meinung des Verfassers, nicht aber die des Unternehmens Netzmarkt Internetservice GmbH & Co. KG (Betreiber von Gigajob) wieder.
-
-
Status: keine Angabe
Array
Errungenschaften:
AW: Fahrtkosten zum Prüfungsort
Ja, ich würde es auch vorher! abklären. Denke eigentlich auch, dass es da kein Problem geben sollte, aber besser vorher Fragen. Sowas hinterher zu "verlangen" kommt immer nicht so gut an glaube ich.
-
-
AW: Fahrtkosten zum Prüfungsort
Ist ja schonmal beruhigend zu lesen, dass sowas grundsätzlich bezahlt wird. Gibt es da ein Formular das man schon vorher ausfüllen kann oder ist das ein formloser Antrag?
-
-
AW: Fahrtkosten zum Prüfungsort

Zitat von
brink
Ist ja schonmal beruhigend zu lesen, dass sowas grundsätzlich bezahlt wird. Gibt es da ein Formular das man schon vorher ausfüllen kann oder ist das ein formloser Antrag?
Es gibt Formulare dafür, die entsprechend ausgefüllt werden und Fahrscheine und sonstige Quittungsbelege müssen mit angeheftet werden. Das Formular erhältst du bei deinem Sachbearbeiter.
Bewerbungskosten werden bis jährlich 260.- Euro erstattet. Bei den Reisekosten werden die Fahrkosten übernommen, die mit normalen öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen.
Wenn man mit dem Auto fährt, dann bekommt man eine Entschädigung von 0,20 Euro je Kilometer zu fahrender Wegstrecke. Es wird pro Vorstellungsgespräch höchsten 130.- Euro Wegstreckenentschädigung gezahlt.
Wenn das Vorstellungsgespräch sehr weit entfernt ist, das man dafür mehrere Tage benötigt, dann stehen einem für jeden Kalendertag 16.- Euro zu.
Die Tage, an denen man an- und abreist, werden mit 8.- Euro berücksichtigt.
Wenn man für Übernachtung mehr als 16.- Euro ausgeben müssen, können diese höheren Kosten übernommen werden, wenn es keine andere Übernachtungsmöglichkeit gibt.
Wenn in den Kosten für die Unterkunft auch Frühstück enthalten ist, dann werden 5.- Euro abgezogen.
Geändert von Cosmica (16.04.2012 um 13:12 Uhr)
Freundliche Grüße, Cosmica

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Alle Beiträge von Mitgliedern des Gigajob-Teams in diesem Forum sind rein privater Natur -- auch dieser hier!
Sie geben grundsätzlich nur die Meinung des Verfassers, nicht aber die des Unternehmens Netzmarkt Internetservice GmbH & Co. KG (Betreiber von Gigajob) wieder.
-
Die folgenden Benutzer bedanken sich bei Cosmica für diesen nützlichen Beitrag:
-
AW: Fahrtkosten zum Prüfungsort
Danke Cosmica. Jetzt muss ich aber doch nochmal fragen. Weil du ja hier von Vorstellungsgesprächen schreibst. Es geht bei mir ja nicht um ein Vorstellungsgespräch sondern um eine Maßnahme oder eher um die Prüfung von einer Maßnahme. Zählt das da dann aber auch dazu?
-
-
AW: Fahrtkosten zum Prüfungsort
Gern geschehen Brink. 
Eine Maßnahme gehört ebenfalls dazu. Wenn du also eine Maßnahme in einer anderen Stadt hast und du dafür Fahrgeld benötigst, muss die ARGE dafür aufkommen.
Wie gesagt, es darf den Rahmen natürlich nicht übersteigen. Zum Beispiel würde die ARGE natürlich nicht die Kosten für einen Leihwagen zahlen, wenn du dir den Spaß erlauben würdest.
Es muss also immer alles im Rahmen bleiben.
Wichtig ist, grundsätzlich vorher zu fragen, oder Anträge zu stellen, niemals hinterher!
So bist du immer auf der sicheren Seite.
Freundliche Grüße, Cosmica

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Alle Beiträge von Mitgliedern des Gigajob-Teams in diesem Forum sind rein privater Natur -- auch dieser hier!
Sie geben grundsätzlich nur die Meinung des Verfassers, nicht aber die des Unternehmens Netzmarkt Internetservice GmbH & Co. KG (Betreiber von Gigajob) wieder.
-
Die folgenden Benutzer bedanken sich bei Cosmica für diesen nützlichen Beitrag:
-
AW: Fahrtkosten zum Prüfungsort
Gut, dann nochmal danke. Den Rahmen werde ich sicher nicht sprengen, werd wohl mit dem Zug dorthin fahren. Ich ruf dann morgen mal meinen Sachbearbeiter an und mach einen Termina us.
-
-
AW: Fahrtkosten zum Prüfungsort
Gern geschehen! 
Und ja mach das umgehend, damit du alles geregelt hast, ich drücke dir die Daumen das alles reibungslos klappt!
Freundliche Grüße, Cosmica

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Alle Beiträge von Mitgliedern des Gigajob-Teams in diesem Forum sind rein privater Natur -- auch dieser hier!
Sie geben grundsätzlich nur die Meinung des Verfassers, nicht aber die des Unternehmens Netzmarkt Internetservice GmbH & Co. KG (Betreiber von Gigajob) wieder.
-
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen