Hallo Anna,
Ein Nein hast du, ein ja kannst du kriegen.
Gruß RED
Ja, lt. Arbeitszeitgesetz
- Hier nochmal für alle auf einen Blick -
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
dürfte das somit fest im Arbeitsrecht geregelt sein. Aber klar, es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Ich bin auch in einer kleineren Agentur tätig und wenn ein größerer Auftrag zeitlich drinn sein muss dann muss auch ich hier und da Überstunden machen. Man muss sich halt u.a. fragen ist das der Job der mir Spaß macht, habe ich Aufstiegschancen, ... und natürlich bekomme ich das richtige oder passende Gehalt dazu?! Wenn dem nicht so ist dann muss ein Wechsel her!
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