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Status: Arbeitnehmer
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Krank während Bildungsurlaub
Guten Morgen,
bin gerade zufällig auf euer Forum hier gestoßen und dachte mir, bevor ich im Netz weiter suche frag ich einfach mal hier nach.
Ich habe nächste Woche eigentlich Bildungurlaub von meinem Chef bekommen um an einer Fortbildung teilzunehmen. Jetzt bin ich leider krank, mich hats richtig erwischt. War eben beim Arzt und der hat mich für diese und nächste Woche krank geschrieben. Also kann ich meine Fortbildung vergessen. Entstehen mir daraus jetzt irgendwelche Konsequenzen? Und was ist mit dem Bildungsurlaub, verfällt der?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Verschnupfte Grüße
Ilander
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AW: Krank während Bildungsurlaub
Hallo Ilander!
Wenn du freigestellt bist für Fortbildung und wirst dann krank passiert nichts mit deinen freien Tagen. Du bist quasi krank, der Urlaub wird pausiert, und sobald du nicht mehr krank geschrieben bist, geht der Urlaub weiter.
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Status: Arbeitnehmer
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Errungenschaften:
AW: Krank während Bildungsurlaub
Was natürlich passieren kann ist, dass du einerseits auf der Rechtlichen seite sicher bist.
Allerdings kann dein Chef sich auf die Persöhliche ebene herablassen.
Das heisst, dass er dich indirekt erpresst oder dich mit Arbeit zu Müllt (Überfordert)
oder dich irgendwelche drecksarbeit machen lässt.
Am besten suchst du das Gespräch mit ihm, sodass ihr auf einen gemeinsamen Nenner kommt.
Versuche nicht mit dem Kopf durch die Wand zu laufen, denn druck erzeugt nur gegendruck.
Viel glückVll geht es dir ende der Woche wieder etwas besser sodass du trotzdem noch teilnehmen kannst,
zeig das du willst und dein Chef wirds verstehen.
Viel Glück
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AW: Krank während Bildungsurlaub
Sehr guter Beitrag, Butcher!
Krankheit bei Bildungsurlaub ist so eine Sache wo man ganz schnell mal in die Schublade "faul" gesteckt wird, auch wenn man gar nicht wirklich faul ist sondern wirklich einfach nur krank.
Mich würde übrigens mal interessieren ob das wirklich so ist, dass der Bildungsurlaub einfach unterbrochen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass es da schwieriger ist.
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AW: Krank während Bildungsurlaub
Hallo Ilander und herzlich willkommen hier bei uns im Gigajob- Forum! 
Ich habe das mal für dich zusammengesucht:
Bildungsurlaub & Krankheit:
Bildungsurlaub wird wie Erholungsurlaub behandelt, wenn der/die Teilnehmer/in während der Freistellungsphase krank wird.
Die Erkrankung bewirkt eine sofortige Unterbrechung des Bildungsurlaubs, der Anspruch auf Freistellung besteht danach in dem Umfang fort,
wie er durch die Krankheit vereitelt wurde. Wer an einem fünftägigen Seminar teilnimmt und ab dem dritten Tag mit einer Grippe im Bett liegt –
das kann auch am auswärtigen Seminarort selber sein – hat noch drei Tage Bildungsurlaub, die er anderweitig einsetzen oder auf das Folgejahr
übertragen kann. Wichtig ist allerdings, die Krankheit –
zweckmäßig vom ersten Tag an – durch ein ärztliches Attest zu belegen und den Arbeitgeber sofort zu informieren.
Quelle: Bildungswerk-NRW
Freundliche Grüße, Cosmica

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Status: Arbeitnehmer
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AW: Krank während Bildungsurlaub
Guten Morgen,
vielen lieben dank euch allen für eure Antworten. Ich habe meine Krankmeldung natürlich direkt an meine Firma weiter gegeben: Das heißt wenn ich wirklich an der Fortbildung nicht teilnehmen kann bleiben mir die 5 Tage ganz normal als Bildungsurlaub und ich kann die Fortbildung später nachholen, ja? Das ist ja super. Ich habe mich wirklcih schon so geärgert, dass ich ausgerechnet jetzt krank werden muss.
Ilander
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AW: Krank während Bildungsurlaub
Nachholen kannst du sie sicher, insofern sie noch mal angeboten wird. Würde ich auch alsbald nachholen, alleine um deinem Chef zu zeigen, dass du es ernst meinst mit der Fortbildung.
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AW: Krank während Bildungsurlaub

Zitat von
Ilander
Guten Morgen,
vielen lieben dank euch allen für eure Antworten. Ich habe meine Krankmeldung natürlich direkt an meine Firma weiter gegeben: Das heißt wenn ich wirklich an der Fortbildung nicht teilnehmen kann bleiben mir die 5 Tage ganz normal als Bildungsurlaub und ich kann die Fortbildung später nachholen, ja? Das ist ja super. Ich habe mich wirklcih schon so geärgert, dass ich ausgerechnet jetzt krank werden muss.
Ilander
Hallo,
mich würde mal interessieren nach welchem Bundesland Du Bildungsurlaub beantragt hast. Die Bildungsurlaubsgesetze sind nämlich Ländergesetze und daher je nach Bundesland unterschiedlich ausgerichtet.
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Status: Arbeitnehmer
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AW: Krank während Bildungsurlaub
Guten Morgen,
District9, die Fortbildung war meine Idee. Deshalb sollte mein Chef wissen, dass sie mir wirklich wichtig ist. Ich habe schon nach geschaut wann wes dir Fortbildung wieder gibt. Im Herbst machen die nochmal so einen Kurs. Werde nächste Woche gleich mal mit meinem Chef darüber sprechen.
Ich lebe und arbeite in Sachsen-Anhalt, Erdenmensch. Ändert das irgendetwas? Mein Chef sagte zu mir ich habe 5 Tage im Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub.
Ilander
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AW: Krank während Bildungsurlaub

Zitat von
Ilander
Guten Morgen,
Ich lebe und arbeite in Sachsen-Anhalt, Erdenmensch. Ändert das irgendetwas? Mein Chef sagte zu mir ich habe 5 Tage im Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub.
Ilander
Hat es wohl. Ich komme aus dem Saarland und habe Anspruch auf 2,5 Tage bezahlte Freistellung. Ich habe hier mal den entsprechenden Paragrafen des Bildungsurlaubsgesetzes für Sachsen-Anhalt:
§ 2 Bildungsfreistellungsanspruch
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
(2) Freistellung wird nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt, die in der Regel mehrtägig oder als Tagesveranstaltungen im Rahmen einer Veranstaltungsreihe stattfinden.
(3) Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht sich oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
(4) Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses mit Wirkung vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.
(5) Der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung wird durch einen Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses nicht berührt. Bei einem Wechsel innerhalb des Zweijahreszeitraumes wird eine bereits erfolgte Freistellung auf den Anspruch gegenüber der neuen Arbeitgeberin oder dem neuen Arbeitgeber angerechnet.
(6) Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.
(7) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf Verlangen eine Bescheinigung darüber auszustellen, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung nach diesem Gesetz gewährt worden ist.
(8) Erkrankt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während der Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf die Bildungsfreistellung nach diesem Gesetz nicht angerechnet.
Und hier der Link rund um Bildungsurlaub: Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt
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